Die englischen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind maßgebend. Die deutsche Version ist eine Gefälligkeitsübersetzung. Die englischen AGB finden Sie hier.
Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2023
Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) bilden zusammen mit dem jeweiligen Serviceauftrag und gegebenenfalls den Anhängen eine rechtliche Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Ihnen (gegebenenfalls einschließlich jeder juristischen Person, die Sie vertreten oder für die Sie handeln) („Kunde“) und Navan, Inc. („Navan“) und legt die Geschäftsbedingungen fest, die den Zugang des Kunden zu den Diensten (wie unten definiert) und deren Nutzung regeln. Navan kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit durch Mitteilung an den Kunden ändern.
1. DEFINITIONEN
1.1. „Aktiver Benutzer“ bezeichnet einen Benutzer, der innerhalb eines Kalendermonats eine Reise (keine Privatreise) begonnen oder eine Spesendienstleistungstransaktion bei Verwendung von Navan-Ausgaben-Services oder Navan-Zahlungsdiensten eingereicht hat.
1.2. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei jedes Unternehmen, das von dieser Partei kontrolliert wird, sie kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht, wobei der Begriff „Kontrolle“ das direkte oder indirekte Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der für die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder stimmberechtigten Aktien bezeichnet.
1.3. „App“ bezeichnet die mobilen Anwendungen im Eigentum von Navan, über die ein Benutzer (wie unten definiert) auf die Dienste zugreifen kann.
1.4. „Buchungsdienste“ bezeichnet die von Navan über die App oder die Webseite bereitgestellten Dienste, die mindestens folgende Funktionalitäten für Benutzer umfassen: Suche nach Reisen und deren Buchung und Zugriff auf den Support das ganze Jahr über rund um die Uhr sowie administrative Funktionen, einschließlich Echtzeit-Reporting, Reisenden-Tracking und (gegebenenfalls) Firmenkunden-Support.
1.5. „Kartennetz“ bezeichnet Kreditkarten-Netzwerke, wie Visa und Mastercard.
1.6. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle schriftlichen, maschinell reproduzierbaren und/oder visuellen Materialien, die: (i) eindeutig als urheberrechtlich geschützt oder vertraulich gekennzeichnet sind, (ii) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung oder in einem innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Offenlegung zur Verfügung gestellten Schreiben als urheberrechtlich geschützt oder vertraulich gekennzeichnet sind; oder (iii) angesichts der Art und der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich betrachtet werden müssen; vorausgesetzt, dass zu den vertraulichen Informationen keine Informationen gehören, die: (a) ohne eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, (b) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befanden, (c) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung offengelegt wurden oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, wobei die unabhängige Entwicklung durch einen schriftlichen Nachweis belegt werden kann.n.
1.7. „Kundenkarten“ bezeichnet geschäftliche Zahlungskarten, die von einem Dritten an den Kunden ausgegeben werden und die für den Navan Connect Service geeignet sind.
1.8. „Transaktionsdaten von Kundenkarten“ bezeichnet alle Daten im Zusammenhang mit Kundenkarten - Konten und Transaktionen auf Kundenkarten, die Navan über die Navan Connect Services erhält.
1.9. „Kundendaten“ bezeichnet alle personenbezogenen Daten oder Zahlungsinformationen, die vom Kunden oder seinen Benutzern zur Verfügung gestellt werden, oder (b) die der Kunde Navan ermächtigt, von Dritten, die mit dem Kunden oder seinen Nutzern verbunden sind, für die Bereitstellung der Dienstleistungen zu sammeln, und umfasst Transaktionsdaten von Kundenkarten und gemeinsame Informationen (definiert in Abschnitt 5.2). Kundendaten gelten als vertrauliche Informationen des Kunden.
1.10. „Gebühren“ bezeichnet alle vom Kunden für die Dienstleistungen gezahlten Gebühren, wie im jeweiligen Serviceauftrag angegeben. „Gebühren“ umfassen keine vom Kunden gezahlten Gelder für Reisedienstleistungen (definiert in Abschnitt 5.2), Prämienprogramm Fonds (definiert in Abschnitt 5.4.1) oder Gebühren (definiert in Abschnitt 6.3).
1.11. „Implementierungsdienste“ bezeichnet die von Navan erbrachten Leistungen zur Konfiguration und Inbetriebnahme der Dienste für die Nutzung des Kunden und seiner Benutzer, wie sie in den Serviceaufträgen näher beschrieben werden.
1.12. „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Patentrechte (einschließlich, ohne Einschränkung, Patentanmeldungen und Offenlegungen), Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Urheberpersönlichkeitsrechte, Know-how und alle anderen geistigen Eigentumsrechte, die in einem Staat oder einer Rechtsordnung der Welt anerkannt sind.
1.13. „M&E-Services“ bezeichnet im Service Auftrag angegebene Dienstleistungen, die von Navan oder seinen verbundenen Unternehmen erbracht werden, um Tagungen und Veranstaltungen (Meetings & Events) zu verwalten, wie z. B. die Schätzung von Reisekosten, die Buchung von Gruppenreisen und andere Verwaltungs- oder Managementdienstleistungen.
1.14. „Navan Connect Services“ bezeichnet Dienstleistungen, durch die Navan die Transaktionsdaten der Kundenkarten von den Kartennetzen erhält, was Navan die Bereitstellung von Navan-Ausgaben-Services mit Kundenkarten ermöglicht.
1.15. „Navan-Ausgaben-Services“ bezeichnet die von Navan über die App oder die Webseite bereitgestellten Dienste, die die Funktionalität für Nutzer zur Einreichung von Ausgaben zur Erstattung sowie administrative Funktionen, wie z. B. Berichterstattung und (ggf.) Kundensupport für Unternehmen, umfassen.
1.16. „Navan-Zahlungsdienste“ bezeichnet die von Navan über die App oder die Webseite bereitgestellten Dienste, die im Mindesten die Funktionalität für Kunden zur Erstattung von Nutzern oder für Nutzer zur Verwendung kommerzieller Zahlungskarten für Geschäftsausgaben sowie die Verwaltungsfunktionalität einschließlich Berichterstattung und (ggf.) Firmenkundensupport umfassen. Navan-Zahlungsdienste, die in Euro oder britischen Pfund erbracht werden, werden als „Navan-Zahlungsdienste EUR“ bzw. „Navan-Zahlungsdienste GBP“ und zusammen als „Navan-Zahlungsdienste EUR/GBP“ bezeichnet.
1.17. „PSP“ bezeichnet einen externen Zahlungsdienstleister, über den der Kunde zustimmt, dass für ihn Navan-Ausgaben-Services erbracht werden.
1.18. „PSP-Bedingungen“ bezeichnet gegebenenfalls die Vereinbarung(en) zwischen dem Kunden und einem PSP.
1.19. „Anfrage“ ist eine einzelne Support-Anfrage, unabhängig davon, ob sie über eine oder mehrere Interaktionen (z. B. E-Mail-Nachrichten, Anrufe) läuft. Vorsorglich wird angemerkt, dass eine einzelne Reise mehr als eine Anfrage haben kann.
1.20. „Serviceauftrag“ bezeichnet einen zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbarten Auftrag für Dienste, unabhängig davon, ob dieser schriftlich oder online vereinbart wurde.
1.21. „Dienst(e)“ bezeichnet die Dienste, die von Navan über die App oder Webseite bereitgestellt werden (und die eine Kombination aus Buchungs-, Navan-Ausgaben oder Navan-Zahlungsdienste umfassen können) sowie getrennte professionelle Dienste, wie z. B. Implementierungsdienste, M&E-Services und/oder Success Services. Der Umfang der vom Kunden erworbenen Dienste kann im jeweiligen Serviceauftrag oder Zusatzvereinbarung näher beschrieben werden.
1.22. „Webseite“ bezeichnet die Navan-Webseiteüber die ein Benutzer (wie unten definiert) auf die Dienste zugreifen kann. Die Webseite ist zurzeit unter https://app.navan.com/ zu finden.
1.23. „Software“ bezeichnet jegliche Software von Navan oder Dritten, die von Navan zur Bereitstellung der Dienste verwendet wird.
1.24. „Success Services“ bezeichnet die ausgewählten Supportdienste für Unternehmen, die von Navan angeboten werden, um die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu erleichtern und zu verbessern.
1.25. „Reise“ bezeichnet die Gesamtheit der Reisebuchungen – darunter Flugtickets, Hotelzimmer, Mietwagen und andere Zusatzleistungen in beliebiger Kombination –, die erworben werden, um eine Privat- oder Geschäftsreise zu unternehmen.
1.26. „Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden oder andere vom Kunden autorisierte Personen, die (i) eine eindeutige Benutzername-Passwort-Kombination für den Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung durch den Kunden erhalten haben und (ii) die App heruntergeladen und sich über die App oder die Webseite registriert haben, um auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
2. KONTO; UMSETZUNG
2.1. Firmenkonto. Um auf die Funktionen der Dienste zugreifen zu können, muss sich der Kunde auf der Navan-Webseite oder in der App für ein Konto (das „Firmenkonto“) registrieren. Der Kunde ist verantwortlich für die Wahrung der Vertraulichkeit seiner Anmeldedaten, der Anmeldedaten der Benutzer und der Sicherheit der Systeme und Netzwerke des Kunden, die er für den Zugriff auf die Dienste verwendet. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Kunde die Verantwortung für alle Aktivitäten auf dem Arbeitgeberkonto und den Benutzerkonten, die durch die Zugangsdaten des Kontos authentifiziert wurden. Wenn der Kunde Grund zur Annahme hat, dass sein Firmenkonto nicht mehr sicher ist, muss er Navanso schnell wie möglich darüber informieren.
2.2. Implementierungsdienste. Navan stellt, wie im Serviceauftrag beschrieben, die entsprechenden Implementierungsdienste bereit, um dem Kunden die Nutzung der Dienste zu ermöglichen. Der Kunde leistet Kooperation und Unterstützung, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben.
3. KUNDENVERPFLICHTUNGEN
3.1. Zusammenarbeit und Unterstützung. Der Kunde wird zu jeder Zeit: (a) mit Navan nach Treu und Glauben zusammenarbeiten und Navan Zugang zu den Informationen und die personelle Unterstützung gewähren, die Navan in angemessener Weise benötigt, um die Dienste von Zeit zu Zeit zu erbringen, und (b) alle anderen in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten des Kunden rechtzeitig erfüllen.
3.2. Kunden-Onboarding. Der Kunde erteilt Navan vollständige und sachlich richtige Auskünfte, so dass das Firmenkonto und gegebenenfalls ein Konto mit mindestens einem PSP für die Navan-Zahlungsdienste eingerichtet werden können. Der Kunde ermächtigt Navan zum Austausch dieser Auskünfte und Transaktionsdaten mit diesen PSP. Navan stellt eine sichere Transaktionsmethode zur Erhebung und zum Austausch dieser Informationen bereit.
3.3. Wesentliche Änderungen. Der Kunde muss Navan umgehend, jedoch spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen darüber informieren, wenn die vom Kunden Navan zur Verfügung gestellten Informationen sich wesentlich ändern, darunter insbesondere jedoch nicht abschließend: Gerichtsbarkeit, in dem die Registrierung des Kunden erfolgte, Eigentumsverhältnisse, Steuernummer, die Finanzlage oder der administrative Ansprechpartner. Der Kunde muss Navan außerdem umgehend, spätestens innerhalb von zwei Geschäftstagen darüber informieren, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, seine Geschäftstätigkeit einstellt oder wenn ein Konkurs-, Reorganisations-, Vergleichs-, Insolvenz-, Abwicklungs- oder sonstiges Verfahren zur Entlastung der Schuldner gemäß einem Konkurs- oder anderen Recht gegen ihn initiiert wird. Upon Navan’s request, Customer will promptly provide updates to the information that was previously provided to Navan and other information reasonably related to the Services provided by Navan.
3.4. Marketing-Support. Der Kunde gewährt Navan ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares (außer wie in Abschnitt 16.7 gestattet), widerrufliches, beschränktes Recht zur Nutzung des Namens, der Markenzeichen und der Logos des Kunden (zusammen die „Kundenmarken“) in Übereinstimmung mit den Richtlinien zur Nutzung der Markenzeichen und Logos des Kunden, die der Kunde Navan zur Verfügung stellt. Jede öffentliche Nutzung der Kundenmarken durch Navan bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden, mit der Ausnahme der Kundenmarken, die zur Identifizierung des Kunden als Kunden von Navan notwendig sind, einschließlich auf der Navan-Unternehmenswebseite. Der gesamte aus einer solchen Nutzung entstehende Goodwill kommt ausschließlich dem Kunden zugute.
3.5. Durchsetzung. Der Kunde stellt sicher, dass alle Benutzer diese Vereinbarung, insbesondere die in den Abschnitten 4.4, 4.5 und 4.6 festgelegten Verpflichtungen des Kunden, einhalten. Der Kunde haftet für jegliche Nichteinhaltung seitens der Benutzer, hat Navan unverzüglich über jede vermutete oder angebliche Verletzung der Vereinbarung durch einen Benutzer oder einen unbefugten Dritten in Kenntnis zu setzen und Navan in Bezug auf die daraus resultierende Untersuchung und alle Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Vereinbarung unterstützen. Navan kann den Zugang eines Benutzers zu den Diensten nach Benachrichtigung des Kunden aussetzen oder kündigen, wenn Navan begründet feststellt, dass ein solcher Benutzer gegen diese Vereinbarung oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen hat.
3.6. Telekommunikations- und Internetdienste. Die Nutzung der Dienste durch den Kunden erfordert den Zugriff auf Telekommunikations- und Internetdienste. Der Kunde ist verantwortlich für alle Telekommunikations- und Internetdienste sowie sonstige Hardware und Software, die für den Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung erforderlich sind. Navan ist nicht verantwortlich für jegliche Störungen oder Schäden , die durch Telekommunikations- und Internetdienste entstehen.
3.7. Kundendaten. Kundendaten umfassen Daten, die von Kundendaten abgeleitet sind, jedoch keine nicht identifizierenden Daten oder Metadaten, die ausschließlich mit dem Verhalten oder den Handlungen von Benutzern im Rahmen der Dienste verbunden sind („Nutzungsdaten“). Der Kunde behält alle Rechte, Ansprüche und Anteile am geistigen Eigentum seiner Kundendaten. Navan ist berechtigt, die Daten des Kunden zum Zweck der Bereitstellung der Dienste für den Kunden zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern und anzupassen, inklusive der Weitergabe von Kundendaten an Unterauftragsverarbeiter, soweit dies zur Bereitstellung der Dienste für den Kunden erforderlich ist, sowie an Reiseanbieter, um den Kauf oder die Bereitstellung von Reisedienstleistungen durch einen Benutzer zu erleichtern. Navan kann die Nutzungsdaten während und nach der Vereinbarung für eigene Geschäftszwecke verwenden, z. B. für den Betrieb und die Verbesserung der Dienste und die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Navan ist berechtigt, Kundendaten zu verwenden, anzuzeigen, zu speichern, offenzulegen oder zu übermitteln, soweit dies gesetzlich oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist, und Navan wird den Kunden in angemessener Weise über eine solche Offenlegung informieren. Navan haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter im gleichen Umfang, als hätte Navan die Dienstleistungen des betreffenden Unterauftragsverarbeiters selbst erbracht.
3.8. Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf Kundendaten. In Bezug auf alle Kundendaten, die der Kunde über Dienste importiert, speichert oder verarbeitet, und unter der Voraussetzung, dass Navan solche Kundendaten in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nutzt, sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass:
3.8.1. er der Erzeuger und Eigentümer ist oder über die erforderlichen Lizenzen, Rechte, Einwilligungen und Erlaubnisse verfügt, um die Kundendaten zu nutzen und Navan (sowie gegebenenfalls Benutzer) zur Erhebung, Nutzung und Weitergabe von Kundendaten zu ermächtigen, soweit dies zur Ausübung der vom Kunden in der Vereinbarung bewilligten Lizenzen erforderlich ist.
3.8.2. die Datenschutzrichtlinien und -praktiken des Kunden es dem Kunden ermöglichen, Kundendaten der Benutzer von Navan bereitzustellen, und sie die Möglichkeit von Navan, diese Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung der Dienste für den Kunden zu verwenden, zu speichern und offenzulegen, nicht unterbinden oder ihr entgegenstehen.
4. NAVAN-DIENSTLEISTUNGEN
4.1. Dienste. Navan stellt die Dienste in Übereinstimmung mit der Vereinbarung bereit, beginnend mit dem im Serviceauftrag festgelegten Datum (oder, falls kein Serviceauftrag vorliegt, mit dem Datum, an dem der Kunde mit der Nutzung der Dienste beginnt) und bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Serviceauftrag oder die Vereinbarung abläuft oder vereinbarungsgemäß anderweitig beendet wird. Der Kunde darf auf die Dienste ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke zugreifen und diese nutzen, und dieser Zugriff bzw. diese Nutzung sind ausdrücklich auf die Benutzer des Kunden beschränkt.
4.2. Zugang zu Diensten. Der Zugriff auf die Dienste wird pro Benutzer bereitgestellt und sind im Serviceauftrag festgelegt. Wenn die Nutzung der Dienstleistungen die bestimmte Anzahl von Nutzern überschreitet, werden dem Kunden zusätzliche Gebühren berechnet. Navan kann dem Firmenkonto angemessene Einschränkungen auferlegen, wie z. B. die Einschränkung oder Begrenzung der Möglichkeit des Kunden, neue Benutzer hinzuzufügen, bis der Kunde die Angelegenheit der überschüssigen Nutzung über die Rechte dieser Vereinbarung hinaus angemessen beigelegt hat.
4.3. Änderungen. Navan kann die Dienste jederzeit ändern, es sei denn, eine solche Änderung hat nachteilige Auswirkungen auf die dem Kunden und seinen Benutzern zur Verfügung stehenden Funktionen.
4.4. Einschränkungen. Der Kunde darf nicht versuchen, die Dienste, die Webseite, die App oder die Software zu beeinträchtigen oder zu stören, oder versuchen, sich Zugang zu Systemen oder Netzwerken zu verschaffen, die damit in Verbindung stehen (es sei denn, dies ist für den Zugang und die Nutzung der Dienste erforderlich). Der Kunde darf den Zugriff auf die Dienste oder deren Nutzung durch Unberechtigte nicht gestatten. Der Kunde darf insbesondere nicht: (a) einen Teil der Dienste, der Webseite, App oder Software kopieren, ändern oder vertreiben; (b) die Dienste vermieten, leasen oder Zugang zu den Diensten auf der Grundlage von Time-Share-Absprachen oder Dienstleistungsbüros gewähren; (c) einen Teil der Dienste, der Webseite, der App oder der Software modifizieren, Daten-Scraping betreiben, zurückentwickeln, auseinandernehmen oder dekompilieren; (d) die Dienste nutzen, um (i) ein wettbewerbsfähiges Produkt oder Dienste aufzubauen oder (ii) jegliche Ideen, Merkmale, Funktionen, oder Grafiken der Dienste kopieren; (e) jeglichen Titel, Marke oder Urheberrecht von den Diensten entfernen oder ändern; (f) abgeleitete Werke auf der Grundlage der Dienste schaffen oder anderweitig gegen die Rechte am geistigen Eigentum von Navanverstoßen oder (g) eines ihrer Rechte gemäß dieser Vereinbarung übertragen (außer wie in Abschnitt 16.7 spezifiziert).
4.5. Richtlinien zur zulässigen Nutzung. Der Kunde darf die Dienste ausschließlich für autorisierte und legale Zwecke nutzen, die mit allen geltenden Gesetzen, Verordnungen und den Rechten Dritter vereinbar sind. Der Kunde darf die Dienste nicht auf eine Art und Weise nutzen, die die Rechte Dritter verletzt, unter anderem durch die Speicherung oder Verarbeitung von vertraulichen personenbezogenen Daten oder Zahlungsinformationen Dritter in den Diensten ohne ordnungsgemäße rechtmäßige Lizenz oder Genehmigung. Der Kunde darf die Dienste nicht zur Übermittlung unerwünschter kommerzieller Massenkommunikation nutzen. Der Kunde behandelt alle Kennungen, Kontonummern und Kontoprofile von Nutzern vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Der Kunde ist für die Einhaltung der Reisekosten- und Zahlungsrichtlinien des Kunden durch seine Benutzer verantwortlich, darunter die richtlinienkonforme Auswahl von Reiseoptionen durch Benutzer, die ordnungsgemäße Verwendung der Firmenkreditkarte(n) des Kunden durch Benutzer und die ordnungsgemäße Einreichung und Begründung von Spesen durch Benutzer zur Erstattung durch den Kunden. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste nicht für die Verwendung unter gefährlichen oder geschäftskritischen Umständen oder für Verwendungszwecke, die eine ausfallsichere Leistung erfordern oder bei denen ein Versagen zu Tod, Verletzungen oder Umweltschäden führen könnte, konzipiert, vorgesehen oder genehmigt sind, und der Kunde darf die Dienste nicht für solche Zwecke oder unter solchen Umständen verwenden.
4.6. Illegale Nutzung der Dienste. Der Kunde darf die Dienste nicht in einer Weise nutzen, die gegen geltende Gesetze verstößt. Navan kann diese Vereinbarung oder den jeweiligen Serviceauftrag sofort kündigen, den Zugang des Kunden zu den Diensten aussetzen und/oder jegliche Buchung aussetzen oder stornieren, falls (i) Navan nach alleinigem Ermessen feststellt, dass die Dienste betrügerisch oder für kriminelle Zwecke oder unter Verletzung geltender Gesetze oder Verordnungen genutzt werden, oder (ii) falls eine staatliche, Justiz- oder sonstige Strafverfolgungsbehörde es verlangt oder Navan anweist, dies zu tun.
4.7. Datenpflege und Sicherung. Die-Dienste sind nicht als Data Warehouse oder Datensicherungslösung gedacht. Sollte im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung eine vollständige Wiederherstellung von Kundendaten nicht möglich sein, wird Navan alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die verlorenen oder beschädigten Kundendaten aus der letzten von Navan aufbewahrten Sicherungskopie wiederherzustellen.
5. BUCHUNGSDIENSTE.
5.1. Algorithmus. Die Buchungsdienste verwenden bestimmte proprietäre Algorithmen (zusammen der „Algorithmus“), die Faktoren wie Kundenrichtlinien, Profile und Verhalten der Benutzer, aktuelle Marktbedingungen und andere relevante Faktoren berücksichtigen, um dynamische Reiserichtlinien-Grenzwerte, den Marktpreis, den Durchschnittspreis, die Verfügbarkeit und Höhe von Prämien, die Sortierung der Ergebnisse von Reisedienstleistungen, die Verfügbarkeit von speziellen Produkten und Rabatten oder andere Funktionen zu bestimmen. Der Algorithmus bestimmt oder beeinflusst nicht den Preis von Reisedienstleistungen. Der Kunde erkennt an, dass der Algorithmus eine dynamische Funktion der Buchungsdienste ist und in Verbindung mit verschiedenen Benutzern, Orten, Reisedaten und anderen Such- und Profilelementen unterschiedliche Ergebnisse anzeigen kann.
5.2. Reisedienstleistungen. Über die Buchungsdienste können der Kunde und seine Benutzer Dienstleistungen („Reisedienstleistungen“) von Drittanbietern von Reisen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen, wie z. B. Fluggesellschaften, Hotelbetreibern, Bahnunternehmen, Reiseaggregatoren, Reisenetzwerken und Agenturen und Autovermietungen („Reiseanbieter“), erhalten. Um den Kauf von Reiseleistungen durch einen Benutzer zu erleichtern, ermächtigen der Kunde und der Benutzer Navan, bestimmte Informationen, einschließlich des Namens und anderer personenbezogener Daten des Benutzers und die entsprechenden Zahlungsinformationen (zusammen „geteilte Informationen“), an den Reiseanbieter zu übermitteln, soweit der Reiseanbieter dies verlangt. Als Beispiel und nur zur Veranschaulichung: Um den Kauf eines Flugtickets durch einen Benutzer zu erleichtern, kann Navan den Namen des Benutzers, andere identifizierende Angaben und Zahlungsinformationen an den Reiseanbieter (die Fluggesellschaft) weitergeben.
5.2.1. Navan ist nicht für die Erbringung von Reisedienstleistungen verantwortlich und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Unterlagen, Informationen oder Ergebnissen, die dem Kunden von oder durch die Reiseanbieter zur Verfügung gestellt werden, und die Präsentation des Reiseangebots durch die Buchungsdienste stellt kein verbindliches Vertragsangebot von Navan oder dem jeweiligen Reiseanbieter dar. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) der Erwerb von Reiseleistungen den Geschäftsbedingungen, Vereinbarungen (z. B. Beförderungsvertrag) sowie den Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien des vom Benutzer ausgewählten spezifischen Reiseanbieters unterliegen kann und (ii) die Nutzung von Reiseleistungen der Einhaltung der geltenden Gesetze, einschließlich der US-Ausfuhr- und Sanktionsgesetze und -vorschriften, durch den Kunden und die Benutzer unterliegt. Der Kunde und seine Benutzer sind allein verantwortlich für die Auswahl, die Nutzung und den Erhalt von Reiseleistungen und tragen das gesamte Risiko, das sich daraus ergibt. Der Kunde ist für die Richtigkeit aller weitergegebenen Informationen verantwortlich, die er Navan zur Verfügung stellt, vorausgesetzt, dass Navan angemessene Maßnahmen ergreift, um die Richtigkeit der Informationen und Daten zu gewährleisten, die er in einer Buchungstransaktion vom Benutzer und an den Reiseanbieter und umgekehrt überträgt.
5.2.2. Navan ergreift wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Überprüfung der Richtigkeit der Informationen und Beschreibungen der Reisedienstleistungen, die im Rahmen der Buchungsdienste angezeigt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Preise, Fotos, Liste der Hotelausstattungen, allgemeine Produktbeschreibungen usw.); Navan garantiert allerdings nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit solcher Informationen, die von Reiseanbietern bereitgestellt werden. Navan lehnt jegliche Haftung für Fehler oder andere Ungenauigkeiten in Bezug auf die Reisedienstleistungen ab, außer in dem Maße, in dem solche Fehler durch eine Handlung oder ein Versäumnis von Navan verursacht oder eingebracht wurden. Navan haftet nicht für etwaige Preisfehler bei den Buchungsdiensten und/oder ausstehende Reservierungen, die unter einem falschen Preis vorgenommen wurden. Navan haftet nicht für die Erbringung von Reisedienstleistungen, für Verluste oder Verletzungen von Benutzern, die aus einer Reisedienstleistung resultieren, oder für die unbefugte Nutzung, Offenlegung oder den Missbrauch von geteilten Informationen durch einen Reiseanbieter.
5.3. Reiserisiko. Durch das Anbieten von Buchungen für Reiseleistungen über die Buchungsdienste, sichert Navan nicht zu, dass Reisen in diese Gebiete ratsam oder risikolos sind, und haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus Reisen in diese Gebiete resultieren können. Die Reiseanbieter sind keine Agenten, Unterauftragnehmer oder Mitarbeiter von Navan. Navan lehnt jegliche Haftung in Bezug auf Handlungen oder Unterlassungen von Reiseanbietern oder in Bezug auf Reiseleistungen ab, einschließlich aller Handlungen oder Unterlassungen, die zu Personenschäden, Tod, Sachschäden oder anderen Schäden beim Kunden oder einem Benutzer führen. Navan übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden oder seinen Benutzern und leistet keine Rückerstattung im Falle von Verspätung, Stornierung, Überbuchung, Streik, eines Ereignisses höherer Gewalt oder von anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von Navan liegen.
5.4. Prämien. Der Kunde kann seinen Nutzern die Teilnahme am Navan-Prämienprogramm ermöglichen. Der Kunde kann Prämienpunkte für seine Nutzer finanzieren oder Navan erlauben, diese zu finanzieren. Prämienpunkte unterliegen diesem Abschnitt 5.4 und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Navan-Prämien (Navan Rewards), die derzeit unter https://navan.com/terms/rewards-terms abrufbar sind. Navan kann die Finanzierung von Prämienpunkten jederzeit nach eigenem Ermessen ändern oder einstellen. Zur Klarstellung: Abschnitt 5.4.2 unten gilt nicht für von Navan finanzierte Prämienpunkte.
5.4.1. Definitionen. „Durchschnittspreis“ bezeichnet die Zielkosten einer bestimmten Reiseoption, wie sie durch den Algorithmus bestimmt werden, wie in den Buchungsdiensten angezeigt. „Prämienberechtigte Buchung“ bezeichnet eine Reiseoption (z. B. Flug, Hotel, Mietwagen), die von einem Benutzer über die Navan-Webseite oder App für eine Geschäftsreise gekauft und tatsächlich genutzt wird (mit Ausnahme von Reiseleistungen für private oder nicht geschäftliche Reisen und Reiseleistungen, für die die Zahlung mit Prämienpunkten (wie unten definiert) erfolgt). „Qualifizierende Ersparnis“ bezeichnet die Differenz zwischen dem Durchschnittspreis und dem tatsächlichen Gesamtkaufpreis der prämienfähigen Buchung, wobei der Kaufpreis niedriger ist als der Durchschnittspreis. „Prämienpunkte“ bezeichnet einen Prozentsatz der qualifizierenden Ersparnis (der vom Algorithmus festgelegt wird), oder andere von Navan festgelegte Beträge der dem Benutzer als persönliche Prämie über das Navan-Prämienprogramm zugewiesen wird und der von ihm eingelöst werden kann. Prämienpunkte werden dem Benutzer nach Abschluss der Reise für die prämienfähige Buchung gutgeschrieben. „Prämienprogramm-Guthaben“ bezeichnet die insgesamt gesammelten vom Kunden finanzierten Prämienpunkte für alle Benutzer. „Prämien“ bezeichnet berechtigte Dienstleistungen, Waren oder ähnliche Artikel, die Navan nach eigenem Ermessen bestimmt und über die Webseite oder App anzeigt, die von Benutzern im Austausch gegen Prämienpunkte eingelöst werden können.
5.4.2. Rechnungsstellung und Zahlung. Der Kunde ist verpflichtet, Navan monatlich das im vorangegangenen Kalendermonat aufgelaufene Prämienprogramm-Guthaben zu zahlen, unabhängig davon, ob die Prämienpunkte von den Benutzern eingelöst wurden oder nicht. Der Kunde ist allein für die Kosten des Prämienprogramm-Guthabens verantwortlich und jede Einlösung von Prämienpunkten durch einen Benutzer unterliegt der Zahlung des entsprechenden Prämienprogramm-Guthabens durch den Kunden. Eine Verwaltungsgebühr (wie in Abschnitt 8.3 unten beschrieben) gilt für jede Zahlung aus Prämienprogramm-Guthaben über eine andere Methode als Bankeinzug.
5.4.3. Steuern und gesetzliche Pflichten. Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern und damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen sowie für alle damit verbundenen Zinsen und/oder Strafen verantwortlich, die sich aus Zahlungen an Benutzer im Rahmen des Navan-Prämienprogramms ergeben, darunter auf die Erstellung der entsprechenden Formulare W2 und 1099-MISC für Benutzer.
5.4.4. Prämien. Navan ist nicht verantwortlich für die Qualität der Prämien oder deren Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck und übernimmt keine Garantie dafür. Prämien werden durch die Garantien ihrer jeweiligen Anbieter getragen.
6. ZAHLUNGSDIENSTE.
Wenn der Kunde, nach eigenem Ermessen, sich für den Kauf von Navan-Zahlungsdienste entscheidet, gelten die Bedingungen in diesem Abschnitt 6 (außer wie unten im Abschnitt 6. 6 angegeben).
6.1. Ausgabenlimit(s) und Anpassungen. Das Konto des Kunden für Navan-Zahlungsdienste unterliegt einem Ausgabenlimit („Ausgabenlimit“), das von Navan nach alleinigem Ermessen festgelegt wird. Wenn der Kunde Navan-Zahlungsdienste EUR/GBP erwirbt, kann der Kunde ein separates Ausgabenlimit für jede Währung (je nach Sachlage USD, EUR und/oder GBP) haben. Das anfängliche Ausgabenlimit des Kunden ist im jeweiligen Serviceauftrag oder in einer Mitteilung angegeben, die bereitgestellt wird, nachdem Navan den Antrag des Kunden auf Erhalt der Dienstleistungen bewertet hat. Navan kann die Ausgabengrenze des Kunden nach eigenem und absoluten Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden anpassen. Der Kunde wird auf Anfrage von Navan unverzüglich genaue Informationen über seine finanzielle Lage zur Verfügung stellen. Der Kunde kann schriftlich eine Erhöhung seiner beliebigen Ausgabengrenze beantragen, die Navan nach alleinigem und vernünftigem Ermessen akzeptieren oder ablehnen kann. Navan kann die Bereitstellung der Navan-Zahlungsdienste aussetzen, falls (i) der Kunde sein beliebiges Ausgabenlimit erreicht oder (ii) Navan gegebenenfalls vom Kautionsbetrag des Kunden abbucht.
6.2. Kautionsbetrag. Navan kann vom Kunden verlangen, Navan eine bestimmte Summe als bar gesicherte Kaution („Kautionsbetrag“) zur Verfügung zu stellen, bevor dem Kunden das gesamte Ausgabenlimit zur Verfügung steht. Abgaben werden nicht vom Kautionsbetrag abgebucht, es sei denn, der Kunde ist mit seinen Zahlungen an Navan im Rückstand. Auf schriftliche Anweisung von Navan sendet der Kunde den Kautionsbetrag an ein Navan-Konto, das für Kundenkautionen verwendet wird. Nach Kündigung des Vertrags oder Kündigung der Navan-Zahlungsdienste und spätestens zehn (10) Geschäftstage nach Zahlung aller ausstehenden Abgaben wird der Kautionsbetrag an den Kunden auf ein vom Kunden schriftlich benanntes Konto zurückerstattet.
6.3. Gebühren für Kunden. Der Kunde ist für alle Gebühren für die Karten und alle anderen Zahlungen, die über die Navan-Zahlungsdienste getätigt werden (die „Gebühren“), verantwortlich, der Kunde wird Kontrollen einführen und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die Karten nur für legitime Kundenzwecke und nicht für persönliche, familiäre und Haushaltszwecke verwendet werden. Im Rahmen des Onboardings wird der Kunde Navan seine Bankkontoinformationen zum Zwecke der Zahlung zur Verfügung stellen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Navan diese Bankkontodaten speichern kann und dass Zahlungen für Abgaben gemäß der im jeweiligen Serviceauftrag angegebenen Zahlungsmethode und gemäß diesem Abschnitt 6 erfolgen. Bei Gebühren, die in einer anderen Währung als der Ausgabewährung der Karte erhoben werden, können zusätzliche Kosten anfallen, die in einem Serviceauftrag oder Nachtrag ausgewiesen sind.
6.4. Streitigkeiten: Beanstandet der Kunde eine Gebühr, sollte er zunächst versuchen, den Streit mit dem Händler zu klären, der die Gebühr veranlasst hat. Wenn der Kunde und der Händler nicht in der Lage sind, den Streitfall zu lösen, kann der Kunde eine Rückbuchung der Gebühr über sein Navan-Konto einreichen. Der Kunde erkennt an, dass Rückbuchungen den Regeln des Kartennetzes unterliegen, Verfahren der Kartennetze zur Beilegung von Rückbuchungen vom Kunden verlangen können, Einzelheiten oder Unterlagen bezüglich der strittigen Gebühr vorzulegen, und dass der Kunde möglicherweise nicht in der Lage ist, eine Gebühr erfolgreich zurückzubuchen.
6.5. Rechnungsstellung und Zahlung. Jeden Monat stellt Navan dem Kunden einen Kontoauszug zur Verfügung, in dem die entstandenen Abgaben des vorhergehenden Monats aufgeführt sind. Der Kunde stimmt der elektronischen Benachrichtigung und Verteilung von Auszügen zu und Navan sendet dem Kunden eine E-Mail-Benachrichtigung, die dem Kunden Zugriff auf jeden monatlichen Auszug gewährt. Die Zahlungsbedingungen für alle Abgaben werden im jeweiligen Serviceauftrag festgelegt. Alle Abgaben werden per Banküberweisung in der im jeweiligen Serviceauftrag angegebenen Währung bezahlt.
6.6. Rabatt für Kunden. Dieser Abschnitt 6.6 gilt nicht für Navan-Ausgaben-EUR/GBP-Services. Durch die Nutzung von Navan-Zahlungsdiensten ist der Kunde möglicherweise berechtigt, einen Rabatt (der „Rabatt“) zu verdienen. Der Rabatt wird von Navan am Ende jedes Kalendermonats berechnet, indem der Rabattprozentsatz des Kunden mit den (im Serviceauftrag angegebenen) für einen Rabatt anrechnungsfähigen Ausgaben des Kunden während des Monats multipliziert wird. „Für einen Rabatt anrechnungsfähige Ausgaben“ bezeichnet die Gesamtausgaben des Kunden unter Verwendung der Karten von Navan-Zahlungsdiensten, bei denen die Karte in USD ausgegeben wird, USD auch die Standardwährung der Transaktion ist und der Händler in den USA ansässig ist. Für einen Rabatt anrechnungsfähige Ausgaben schließen Ausgaben in anderen Währungen aus. Der Rabatt wird dem Kunden in Form einer Kontogutschrift zur Verfügung gestellt, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach jedem Kalendermonat zur Verfügung steht. Der Rabatt wird automatisch auf Abgaben angerechnet, die der Kunde unter Verwendung der Navan-Zahlungsdienste ansammelt, nachdem der Rabatt auf das Konto des Kunden gebucht wurde. Nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden kann Navan den Rabatt oder andere ähnliche Angebote ändern, darunter auch die Berechtigung für den Rabatt und die Aktualisierung der Höhe des verdienten Rabatts. Wenn diese Änderung des Rabatts den Wert des Rabatts für den Kunden wesentlich verringert, hat der Kunde 30 Tage ab dem Datum der Änderungsmitteilung Zeit, die Vereinbarung gemäß Abschnitt 4.3 zu beenden. Nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags (oder eines anwendbaren Serviceauftrags) stellt Navan für jeden zu diesem Zeitpunkt aktuellen Rabattbetrag einen Scheck aus oder nimmt eine Banküberweisung vor, nachdem alle ausstehenden Abgaben bezahlt wurden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ungenutzte Rabattbeträge, wenn dieser Vertrag aufgrund eines wesentlichen Verstoßes des Kunden gekündigt wird.
6.7. Aussetzung der Navan-Zahlungsdienste. Navan kann den Zugriff des Kunden auf Navan-Zahlungsdienste jederzeit und aus jedem Grund ohne vorherige Mitteilung unverzüglich aussetzen oder beenden. Alle Abgaben oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Kunden, die der Kündigung von Navan-Zahlungsdiensten aus irgendeinem Grund vorausgehen, gelten auch nach dieser Kündigung. Wenn Navan die Navan-Zahlungsdienste aussetzt und der Kunde anschließend die Ursache für die Aussetzung zur Zufriedenheit von Navan behebt (oder die Ursache der Aussetzung anderweitig beigelegt wird zur Zufriedenheit von Navan), stellt Navan den Zugang des Kunden zu den Navan-Zahlungsdiensten unverzüglich wieder her.
7. NAVAN CONNECT DIENSTE
Entscheidet sich der Kunde nach eigenem Ermessen für Navan Connect-Dienste, findet der folgende Abschnitt 7 Anwendung.
7.1. Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf Kundenkarten. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: (i) er der Karteninhaber der Kundenkarten ist; (ii) seine Benutzer autorisierte Benutzer der Kundenkarten sind; (iii) er über alle Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, die erforderlich sind, um die Kundenkarten bei den Navan Connect-Diensten anzumelden; und (iv) er nur von Navan autorisierte Karten beim Navan Connect-Dienst anmelden wird.
7.2. Kundenkarten-Transaktionsdaten. Zwecks Klarstellung bestätigt der Kunde, dass Kundenkartentransaktionsdaten Bestandteil der Kundendaten sind, und dass Abschnitt 3.7 Navan ermächtigt, Kundenkartentransaktionsdaten von den in den Navan Connect-Diensten registrierten Kundenkarten zu empfangen und zu verarbeiten. Der Kunde bestätigt, dass die Kartennetzwerke Navan möglicherweise keine vollständigen oder genauen Kundenkartentransaktionsdaten zur Verfügung stellen, z. B. wenn eine Transaktion über ein Zahlungsnetzwerk abgewickelt wird, von dem ein Kartennetzwerk die Meldung der Transaktion an Navan nicht unterstützt. In keinem Fall haften Navan, die Kartennetzwerke, ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder ihre Zulieferer gegenüber dem Kunden oder einem Dritten für Schäden, die sich aus dem Versäumnis eines Kartennetzwerks ergeben, vollständige oder korrekte Transaktionsdaten der Kundenkarte an Navan zu senden.
8. ZAHLUNGEN; STEUERN; RECHT AUF ZAHLUNGSANFECHTUNG
8.1. Zahlung von Gebühren. Der Kunde zahlt die Gebühren entsprechend dieser Vereinbarung, unter Verwendung der darin beschriebenen Methode oder wie vom Kunden (gegebenenfalls) auf der Navan-Webseite ausgewählt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Rechnungs- und Kontaktdaten vollständig und korrekt zu halten und Navan über alle Änderungen dieser Daten zu informieren.
8.2. Zahlung per Banküberweisung. Wenn der Kunde eine Zahlung per Banküberweisung leistet (wie im Serviceauftrag angegeben), muss der Kunde ausreichende Mittel oder Guthaben auf mindestens einem seiner angegebenen Konten halten, um diese Zahlungen abzudecken und zeitnah vorzunehmen, und muss sein Finanzinstitut anweisen, diese Zahlungen zu genehmigen. Der Kunde erstattet Navan alle Bankgebühren, die Navan entstehen, wenn eine Zahlung aufgrund unzureichender Mittel abgelehnt wird. Die Parteien folgen dem für jede Zahlungsmethode erforderlichen Prozess. Zum Beispiel:
8.2.1. Bei Überweisungen, die vom Kunden ausgehen („Kreditgeschäfte“), einschließlich ACH-Gutschriftverfahren, stellt Navan dem Kunden eine Rechnung vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung zur Verfügung und der Kunde veranlasst die Zahlung an Navan von seinem Bankkonto, um die fällige Zahlung am oder vor dem Fälligkeitsdatum zu decken.
8.2.2. Für Überweisungen, die von Navan veranlasst werden („Lastschrift“), einschließlich ACH-Lastschriftverfahren, sendet Navan dem Kunden vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung eine Rechnung und bucht dann am Fälligkeitsdatum der Zahlung eine Lastschrift vom angegebenen Konto ab. Die Auswahl der Option Lastschriftverfahren durch den Kunden stellt die Autorisierung des Kunden für Navan dar, die betreffenden Lastschriften abzubuchen. Navan kann zur Zahlung von Gebühren eigenständig Zahlungen abrufen oder überweisen.
8.3. Managementgebühr. Für bestimmte Dienste oder Funktionen ist die von Navan bevorzugte Zahlungsmethode das Lastschriftverfahren. Der Kunde kann sich jedoch dafür entscheiden, das Kreditverfahren oder eine andere Zahlungsmethode für diese Zahlungen zu verwenden, wobei Navan jedoch eine Servicegebühr (die „Verwaltungsgebühr“) berechnet. Diese Verwaltungsgebühr wird im Serviceauftrag angegeben und ist mit derselben Zahlungsmethode und zu denselben Zahlungsbedingungen wie der zugrundeliegende Zahlungsbetrag zu zahlen.
8.4. Steuern. Die Gebühren verstehen sich ohne Steuern, Abgaben, Zölle, Tarife und andere staatliche Abgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Umsatzsteuer) (zusammen „Steuern“). Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung aller mit seinem Kauf von Dienstleistungen verbundenen Steuern und aller damit verbundenen Zinsen und/oder Strafen, die sich aus den Gebühren ergeben, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen, dem Eigentum oder der Mitarbeiter von Navan basieren. Wenn Navan gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu erheben und zu überweisen, für die der Kunde verantwortlich ist, wird Navan diese Steuern separat auf einer Rechnung angeben und der Kunde zahlt die Steuern an Navan, es sei denn, der Kunde stellt Navan eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung mit dem Auftrag zur Verfügung. Wenn Navan nicht gesetzlich verpflichtet ist, Steuern einzuziehen und zu überweisen, für die der Kunde verantwortlich ist, werden keine Steuern auf der Rechnung angegeben und der Kunde muss die Steuern selbst veranschlagen und alle Steuern an die zuständige Regierungsbehörde überweisen. Für alle Transaktionen außerhalb der USA hat der Kunde alle damit verbundenen Steuern selbst zu veranschlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteuer (VAT) und GST (Goods and Services Tax). Der Kunde ist für alle Quellensteuern verantwortlich: Die Steuern werden nicht von den Kundenzahlungen an Navan abgezogen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. In diesem Fall wird der Kunde den zahlbaren Betrag nach Bedarf erhöhen, so dass Navan nach Abschluss aller erforderlichen Abzüge und Einbehaltungen einen Betrag in Höhe des Betrags erhalten und behalten wird, den Navan ohne den Abzug oder Einbehalt erhalten hätte. Auf Anfrage von Navan wird der Kunde der zuständigen Steuerbehörde einen Nachweis der Quellensteuerüberweisung vorlegen. Beide Parteien vereinbaren, alle anwendbaren Steuerabkommen anzuwenden und die notwendige Dokumentation für die Anwendung eines solchen Abkommens, wo zutreffend, zur Verfügung zu stellen, um die Quellensteuer zu reduzieren. In Bezug auf Steuern, die auf den Kauf oder Verkauf von Reisedienstleistungen erhoben werden oder auf diese anwendbar sind, wird Navan diese Steuern in Rechnungen und/oder in der Berichterstattung, die dem Kunden auf der Navan-Webseite zur Verfügung steht, ausweisen und der Kunde ist für die Zahlung aller dieser Steuern verantwortlich.
8.5. Lokale Währung. Alle Gebühren werden in USD in Rechnung gestellt und berechnet, sofern nicht anders im Serviceauftrag angegeben ist. Die Reisegebühren werden in der Währung in Rechnung gestellt, die auf dem jeweiligen Serviceauftrag angegeben ist. Jede Währungsumrechnung, die für Reisegebühren erforderlich ist, erfolgt zum Zeitpunkt des Kaufs zu dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs. Soweit eine Währungsumrechnung für Gebühren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, erforderlich ist, erfolgt diese zum letzten Tag der Rechnungsperiode zu dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs.
8.6. Verspätete Zahlungen. Wenn Navan die Zahlung von Gebühren oder Abgaben nicht über die bei den Unterlagen liegenden Zahlungsinformationen erreichen kann oder die Zahlung der Gebühren oder Abgaben anderweitig überfällig ist, kann Navan nach eigenem Ermessen: (i) Zinsen auf die überfälligen Beträge in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat erheben, jedoch keinesfalls mehr als den höchsten gesetzlich zulässigen Satz, der ab dem Datum berechnet wird, an dem der Betrag fällig ist, bis zu dem Datum, an dem die Zahlung bei Navan eingeht, (ii) gegebenenfalls vom Kautionskonto des Kunden abbuchen oder (iii) den Zugang des Kunden zu den Diensten aussetzen, wenn die Gebühren oder Abgaben nach einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist (mindestens vierzehn (14) Geschäftstage für Gebühren; mindestens drei (3) Tage für Abgaben) überfällig bleiben. Sofern in einem entsprechenden Serviceauftrag nicht anders festgelegt, sind Gebühren und Abgaben nicht erstattungsfähig.
8.7. Strittige Gebühren oder Abgaben. Navan übt seine Rechte nach Abschnitt 8.6 nicht in Bezug auf Gebühren oder Abgaben aus, die Gegenstand eines berechtigten gutgläubigen Streits sind, bei dessen Beilegung der Kunde sorgfältig mitarbeitet. Der Kunde kann alle Gebühren oder Abgaben innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung oder (gegebenenfalls) Verbuchung der Gebühren oder Abgaben auf dem Konto des Kunden anfechten, indem er sich an [email protected] wendet. Navan überprüft den Streitfall und behandelt die Angelegenheit der strittigen Posten nach seinem vernünftigen Ermessen. Gebühren und Abgaben, die nicht innerhalb der dreißigtägigen Frist angefochten werden, gelten als vom Kunden genehmigt.
9. EIGENTUM.
9.1. Navan-Eigentum. Im Verhältnis zwischen Navan und dem Kunden sind und bleiben die Dienste, die Webseite, die App und die Software (und alle Kopien der Software) sowie alle geistigen Eigentumsrechte daran oder in Bezug darauf das ausschließliche Eigentum von Navan oder seinen Drittlizenzgebern, einschließlich visueller Schnittstellen, Grafiken, Designs, Zusammenstellungen, Computercodes (sowohl Quellcodes als auch Objektcodes) und aller anderen Elemente der Dienste, Webseite, App und Software. Navan behält sich alle nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährten Rechte an dem Vorstehenden vor.
9.2. Kunden-Feedback. Wenn der Kunde oder seine Benutzer Vorschläge, Ideen, Kommentare oder Fragen einreichen, die Produktfeedback zu den Diensten enthalten oder im Rahmen der Dienste gepostet werden („Feedback“), gewährt der Kunde Navan und seinen verbundenen Unternehmen ein weltweites, nicht exklusives, gebührenfreies, unbefristetes und unwiderrufliches Recht zur Nutzung (und das volle Recht zur Unterlizenzierung), zur Vervielfältigung, Modifizierung, Anpassung, Veröffentlichung, Übersetzung, Erstellung abgeleiteter Werke, Verbreitung, Übermittlung und Darstellung dieses Feedbacks in jeder Form. Der Klarheit halber darf Feedback keine vertraulichen Informationen des Kunden, einschließlich Kundendaten, enthalten und darf nicht auf den Kunden oder seine Benutzer verweisen oder diese identifizieren. Der Kunde hat kein geistiges Eigentumsrecht bezüglich der Dienste als Folge der Einbeziehung von Feedback durch Navan in die Dienste.
10. VERTRAULICHKEIT UND SICHERHEIT.
10.1. Vertraulichkeitsverpflichtungen. Während der Laufzeit der Vereinbarung darf keine Partei die vertraulichen Daten der jeweils anderen Partei Dritten zugänglich machen oder die vertraulichen Daten der jeweils anderen Partei für andere Zwecke als die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verwenden. Keine der Parteien darf vertrauliche Daten weitergeben, außer an Berater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Investoren (und potenzielle Investoren) und potenzielle Erwerber, die ein angemessenes Bedürfnis haben, diese Daten zu kennen, vorausgesetzt, dass diese Dritten, bevor sie Zugang zu diesen Daten erhalten, entweder (a) eine verbindliche Geheimhaltungserklärung unterzeichnen oder (b) einer beruflichen Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser Daten unterliegen. Jede Partei ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht durch ihre Mitarbeiter oder Vertreter unter Verletzung der Bestimmungen der Vereinbarung offengelegt oder verbreitet werden, aber in keinem Fall wird eine der Parteien weniger Aufwand betreiben, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen, als sie selbst zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen von gleicher Bedeutung betreibt. Jede Partei gewährleistet, dass alle Vertreter oder Subunternehmer, denen der Zugang zu den vertraulichen Informationen der anderen Partei gestattet ist, rechtlich verpflichtet sind, die hier dargelegten Verpflichtungen einzuhalten. Ungeachtet des Vorstehenden können vertrauliche Informationen offengelegt werden, wenn dies von einer Regierungsbehörde verlangt wird, vorausgesetzt, dass vor der Offenlegung solcher Informationen die empfangende Partei (soweit gesetzlich zulässig) die offenlegende Partei ausreichend im Voraus über das Ersuchen der Behörde um Informationen informiert, um der offenlegenden Partei eine Gelegenheit zu geben, alle Rechte auszuüben, die sie eventuell hat, um die Befugnis der Behörde, solche vertraulichen Informationen zu erhalten, anzufechten oder zu beschränken.
10.2. Verpflichtungen nach der Kündigung. Die Verpflichtungen der empfangenden Partei, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu schützen, bleiben für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung oder Kündigung dieser Vereinbarung bestehen, mit der Ausnahme, dass personenbezogene Daten innerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei dauerhaft vertraulich behandelt werden, bis diese personenbezogenen Daten zurückgegeben oder gelöscht werden. Personenbezogene Informationen können durch Unkenntlichmachen gelöscht werden. Die empfangende Partei kann eine Archivkopie der vertraulichen Informationen aufbewahren, soweit dies zur Einhaltung der geltenden Gesetze oder Archivrichtlinien erforderlich ist, vorausgesetzt, dass diese aufbewahrten vertraulichen Informationen weiterhin allen Vertraulichkeitsverpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung unterliegen.
10.3. Sicherheitsverpflichtungen. Navan ist verpflichtet, (i) angemessene Verfahren zur Informationssicherheit für die Systeme von Navan, die zur Bereitstellung von Diensten verwendet werden, aufrechtzuerhalten, einschließlich angemessener Sicherheitsverfahren und -praktiken, die der Art der Informationen entsprechen, um den unbefugten Zugriff auf Kundendaten oder deren Nutzung oder Offenlegung zu verhindern (ein „Sicherheitsvorfall“), und (ii) alle für Navan geltenden Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit einzuhalten. Navan ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über jeden bestätigten Sicherheitsvorfall zu informieren, der sich auf Kundendaten ausgewirkt hat, diesen Sicherheitsvorfall zu untersuchen und zu korrigieren. Bei Sicherheitsvorfällen, die auf Fahrlässigkeit von Navan oder auf die Nichtanwendung wirtschaftlich angemessener Sicherheitspraktiken zurückzuführen sind, haftet Navan für (i) Kosten staatlicher oder aufsichtsbehördlicher Bußgelder und (ii), falls der Kunde nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass er nach geltendem Recht verpflichtet ist, einem Benutzer eine Benachrichtigung und/oder eine Kreditüberwachungs- oder Identitätsschutzmaßnahme bereitzustellen und/oder einer staatlichen Stelle eine Benachrichtigung zukommen zu lassen, für die Kosten, die mit solchen Benachrichtigungen oder Identitätsschutzmaßnahmen verbunden sind (zusammen „Vertragsverletzungskosten“). Navan haftet im Zusammenhang mit einem Sicherheitsvorfall nicht für die Kosten für unbefugten Datenzugriff, soweit diese Kosten auf Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug des Kunden oder seiner Benutzer zurückzuführen sind.
11. GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
11.1. Garantie für Dienste. Navan garantiert, dass es die Dienstleistungen auf professionelle und fachgerechte Weise unter sachlicher Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung, der geltenden Industriestandards und aller geltenden Gesetze erbringt.
11.2. Kundennutzung und -daten. Navan übernimmt keine Haftung für Ansprüche, Verluste oder Schäden, die durch Fehler oder Unvollständigkeiten in den Daten verursacht werden, die Navan vom Kunden, Dritten oder einem Benutzer in Verbindung mit den Diensten zur Verfügung gestellt werden. Navan ist nicht verpflichtet, Kundendaten, die der Kunde in die Dienste importiert, zu bearbeiten oder zu kontrollieren. Navan ist berechtigt, Kundendaten, die gegen die Vereinbarung oder geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter oder von Navan verletzen, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu entfernen. Navan übernimmt keine Haftung für Handlungen des Kunden oder eines Benutzers, die gegen die in Abschnitt 4.5 beschriebenen Richtlinien zur zulässigen Nutzung verstoßen, darunter den Missbrauch der Firmenkreditkarte des Kunden durch einen Benutzer oder die Verletzung der Reise- und Spesenrichtlinien des Kunden.
11.3. Allgemeiner Haftungsausschluss. Sofern nicht ausdrücklich in Abschnitt 11.1 vorgesehen, gibt Navan keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder den Diensten ab. Ohne das Vorstehende einzuschränken, lehnt Navan, außer wie in Abschnitt 11.1 ausdrücklich vorgesehen, jegliche Gewährleistung ab, dass die Dienste fehlerfrei oder ununterbrochen funktionieren oder dass alle Fehler korrigiert werden. Navan lehnt ferner jegliche Gewährleistung in Bezug auf die Dienste hinsichtlich der Marktgängigkeit, der Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten ab. Navan übernimmt ferner keine Gewährleistungen, die sich aus dem Handelsverkehr oder den üblichen Gepflogenheiten ergeben. Keinerlei Beratung oder Information, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuerberatung und Berichtspflichten, ob mündlich oder schriftlich, die von Navan oder anderswo erhalten werden, begründen eine Garantie, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben ist. In Rechtsordnungen, die den Ausschluss bestimmter Garantien unter bestimmten Umständen gesetzlich nicht zulassen, sind die Haftungsausschlüsse in diesem Abschnitt 11.3 und an anderer Stelle in der Vereinbarung so auszulegen, dass sie mit dem geltenden Recht übereinstimmen.
12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
12.1. Laufzeit. Die Laufzeit der Vereinbarung ist im jeweiligen Serviceauftrag festgelegt („Laufzeit“). Die Vereinbarung tritt an dem im Serviceauftrag festgelegten Datum in Kraft (oder wenn kein Serviceauftrag vorhanden ist, an dem Datum, an dem Navan den Kunden benachrichtigt, dass es dem Kunden genehmigt hat, mit der Nutzung der Services zu beginnen) und bleibt so lange bestehen, bis er abläuft oder vorzeitig gekündigt wird, wie in der Vereinbarung vorgesehen. Der Beginn der Dienste wird von den Parteien festgelegt und in den jeweiligen Serviceauftrag aufgenommen. Sofern in dem jeweiligen Serviceauftrag nichts anderes festgelegt ist, verlängert sich die Laufzeit automatisch um einen weiteren Zeitraum, der der auslaufenden Laufzeit entspricht, es sei denn, eine der Parteien erklärt der anderen mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der auslaufenden Laufzeit die Kündigung. Navan behält sich das Recht vor, die Gebühren bei automatischer Verlängerung zu erhöhen, vorausgesetzt, die Erhöhung beträgt nicht mehr als fünf Prozent (5 %) pro Jahr.
12.2. Beendigung aus wichtigem Grund. Verstößt eine der Parteien in erheblicher Weise gegen ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung oder einem Serviceauftrag (einschließlich Zahlungsverpflichtungen), kann die nicht vertragsverletzende Partei die vertragsverletzende Partei schriftlich unter Angabe der Art der Vertragsverletzung benachrichtigen. Wird der Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung behoben oder werden keine erheblichen Anstrengungen zur Behebung des Verstoßes unternommen, kann die nicht vertragsverletzende Partei die Vereinbarung oder den Serviceauftrag fristlos durch schriftliche Erklärung kündigen. Bezieht sich der Verstoß nur auf einen Serviceauftrag oder einen Dienst, so kann nur dieser Serviceauftrag oder Dienst in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bedingungen gekündigt werden und die anderen Serviceaufträge und die Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Für den Fall, dass der Kunde entsprechend dieser Vereinbarung kündigt, hat der Kunde das Recht auf eine anteilige Rückerstattung der nicht genutzten, im Voraus bezahlten Gebühren zum Zeitpunkt der Kündigung.
12.3. Kündigung wegen Zahlungsunfähigkeit. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen können beide Vertragsparteien die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt, ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder wenn ein Konkurs-, Sanierungs-, Vergleichs-, Insolvenz-, Liquidationsverfahren oder ein sonstiges Verfahren nach einem Konkurs- oder sonstigen Gesetz zur Befreiung von Schuldnern durch oder gegen die betreffende Vertragspartei eingeleitet wird.
12.4. Rechte und Pflichten bei Vertragsbeendigung durch Zeitablauf oder Kündigung. In keinem Fall entbindet eine Kündigung oder Vertragsbeendigung durch Zeitablauf den Kunden von der Verpflichtung, unbestritten an Navan zu zahlende Gebühren oder Abgaben für den Zeitraum vor dem Datum der Wirksamkeit der Kündigung oder der Vertragsbeendigung durch Zeitablauf zu zahlen. Vorausgesetzt, dass die Kündigung von Navan nicht aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 12.2 erfolgt, und auf Anfrage des Kunden wird Navan bei einer Abwicklung von Dienstleistungen vor der Kündigung eines Dienstes oder der Vereinbarung angemessen mit dem Kunden zusammenarbeiten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Kundendaten und/oder Berichte, die im Rahmen der Dienste vor dem Ablaufdatum oder der Kündigung verfügbar sind, herunterzuladen. Bei Beendigung oder Kündigung der Vereinbarung (i) enden die Nutzungs- und Zugriffsrechte des Kunden und der Benutzer in Bezug auf die Dienste mit sofortiger Wirkung, (ii) stellen der Kunde und seine Benutzer die Nutzung der Dienste mit sofortiger Wirkung ein, (iii) stellt Navandie Nutzung der Kundenmarken innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein und (iv) gemäß Abschnitt 10 löscht oder gibt jede Partei alle vertraulichen Informationen, Materialien oder andere Gegenstände (und alle Kopien davon), die der anderen Partei gehören, zurück und nutzt sie nicht weiter.
12.5. Fortbestand. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben alle Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur oder ihrer ausdrücklichen Bestimmungen fortbestehen sollen, bestehen, insbesondere Abschnitt 9 (Eigentum), 10 (Vertraulichkeit und Sicherheit), 13 (Haftungsfreistellung), 14 (Haftungsbeschränkung), 15 (Geltendes Recht; Streitigkeiten), 16 (Allgemeines).
13. HAFTUNGSFREISTELLUNG
13.1. Haftungsfreistellung durch den Kunden. Der Kunde stellt Navan, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter von jeglicher Haftung, allen Verlusten, Schäden und Ausgaben, einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltshonorare, frei, die mit einem Anspruch eines Dritten verbunden sind: (i) in dem Umfang, der sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder einen Benutzer in einer Weise ergibt, die gegen Abschnitt 4.4, 4.5 oder 4.6 verstößt, (ii) in dem Umfang, in dem behauptet wird, dass Kundendaten, wie sie in den Diensten verwendet werden, die Datenschutzrechte eines Dritten verletzen (außer in dem Umfang, in dem solche Schäden durch das Versäumnis von Navan verursacht werden, den Datenschutz und die Sicherheit der Kundendaten zu schützen) oder (iii) die aus grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Missverhalten oder Betrug des Kunden entstehen; oder (iv) sich gegebenenfalls aus dem Verstoß des Kunden gegen eine PSP-Vereinbarung ergeben. Die Verpflichtungen des Kunden nach diesem Abschnitt 13.1 hängen davon ab, dass Navan den Kunden unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch in Kenntnis setzt. Navan darf sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht auf eine Art und Weise über einen Anspruch auf Haftungsfreistellung einigen, die zu einem Eingeständnis eines Fehlverhaltens des Kunden führte.
13.2. Haftungsfreistellung durch Navan. Navan stellt den Kunden, seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden und Ausgaben, einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltshonorare, frei, die mit der Behauptung eines Dritten verbunden sind, dass: (i) die Dienste oder die autorisierte Nutzung der Dienste durch den Kunden die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen oder missbrauchen (ii) aus grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten oder Betrug seitens Navan resultieren; oder (iii) gegebenenfalls aus eines Verstoßes vonseiten Navan gegen seine Vereinbarungen mit einem PSP entstehen. Die Verpflichtungen von Navan gemäß diesem Abschnitt 13.2 sind an folgende Bedingungen geknüpft: (a) der Kunde informiert Navan unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch; (b) der Kunde kooperiert mit Navan in angemessener Weise und auf Kosten von Navan bei der Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs und (c) wie im Hinblick auf einen Anspruch in Abschnitt 13.2(i) oben beschrieben, hat Navan die alleinige Befugnis, einen solchen Anspruch zu verteidigen oder beizulegen. Navan haftet nicht gemäß diesem Abschnitt 13.2, soweit die hierin beschriebenen Ansprüche auf einer Nutzung der Dienste in einer Weise beruhen, die (1) gegen die Vereinbarung; oder (2) gegen die dem Kunden von Navan erteilten Anweisungen verstößt, solange diese angemessen sind und mit den Bedingungen der Vereinbarung übereinstimmen.
13.3. Rechtsmittel bei Verletzungsansprüchen. In Bezug auf die in Unterabschnitt 13.2(i) beschriebenen Ansprüche kann Navan für den Fall, dass das Recht von Navan, die Dienste zu erbringen, untersagt wird oder nach vernünftiger Einschätzung von Navan wahrscheinlich untersagt wird, das Recht erhalten, die Dienste weiterhin zu erbringen, die Dienste zu ändern oder zu ersetzen, so dass sie nicht mehr gegen die Bestimmungen verstoßen, oder, falls solche Rechtsbehelfe nicht in angemessener Weise zur Verfügung stehen, die Vereinbarung ohne Haftung gegenüber dem Kunden zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten und nicht genutzten Gebühren bei einer solchen Kündigung zu leisten. Abschnitt 13.2. und 13.3. stellen die gesamte Verpflichtung von Navan und seinen Lizenzgebern in Bezug auf eine angebliche oder tatsächliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter im Rahmen der Dienste dar.
14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
14.1. Verzicht auf Schadensersatz für Folgeschäden. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für jegliche beiläufig entstandene, besondere, exemplarische oder Folgeschäden, einschließlich des Verlusts von Einkommen, Daten, Gewinnen, Einnahmen oder für Geschäftsunterbrechungen oder Kosten für Ersatzleistungen oder andere wirtschaftliche Verluste, unabhängig davon, ob die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht, und unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Wiedergutmachung auf Vertrag, Gewährleistung, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit und Gefährdungshaftung) oder sonstigen Rechtsgrundlagen beruht.
14.2. Haftungsbeschränkung. Mit Ausnahme (i) der Verpflichtung des Kunden, Gebühren und Abgaben zu zahlen, sowie (ii) der Bestimmungen in Abschnitt 14.3, übersteigt die Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen Partei im Zusammenhang mit der Vereinbarung in keinem Fall die Summe der vom Kunden in dem Zwölf-Monats-Zeitraum vor dem Anspruch oder der Klage gezahlten oder zu zahlenden Gebühren, unabhängig von der Form oder der Rechtsgrundlage des Anspruchs oder der Klage. Wenn die Vereinbarung unter 12 Monaten in Kraft ist, werden die tatsächlich gezahlten oder zahlbaren Gebühren auf das Jahr umgerechnet.
14.3. Ausnahmen. Die Haftungsbeschränkung des 14.2 gilt nicht für: (i) die Verpflichtung von Navan zur Zahlung von Kosten für Verstöße (wie in Abschnitt 10.3 definiert); (ii) die Entschädigungspflichten einer der Parteien gemäß Abschnitt 13; und (iii) die Verstöße der Vertraulichkeitspflichten einer der Parteien gemäß Abschnitt 10.1 und 10.2 (zusammen „ausgeschlossene Schäden“). Im Hinblick auf ausgeschlossene Schäden übersteigt die Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung in keinem Fall das Fünffache der in dem Zwölf-Monats-Zeitraum vor dem Anspruch oder der Klage gezahlten oder zu zahlenden Gebühren, unabhängig von der Form oder der Rechtsgrundlage des Anspruchs oder der Klage. Wenn die Vereinbarung unter 12 Monate in Kraft ist, werden die tatsächlich gezahlten oder zahlbaren Gebühren auf das Jahr umgerechnet.
15. GELTENDES RECHT; STREITIGKEITEN
15.1. Geltendes Recht. Die Vereinbarung und alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, ohne Rücksicht auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen.
15.2. Einvernehmliche Lösung. Bevor eine Klage eingereicht wird, erklärt sich jede Partei bereit, zu versuchen, den Streitfall zu lösen, indem sie die andere Partei auf angemessene Weise kontaktiert und über den Streitfall informiert. Beide Parteien werden sich nach Treu und Glauben bemühen, eine Lösung herbeizuführen. Wenn eine Streitigkeit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung beigelegt wird, kann jede Partei ein formelles Verfahren einleiten.
15.3. Vereinbarung zur Schlichtung. Navan und der Kunde vereinbaren, alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Vereinbarung durch eine endgültige und verbindliche Schlichtung zu lösen, mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen. Die American Arbitration Association (AAA) wird die Schlichtung gemäß ihrer Handelsschiedsgerichtsordnung durchführen. Die Schlichtung wird in San Francisco, Kalifornien, oder an einem anderen, von den Parteien einvernehmlich festgelegten Ort durchgeführt.
15.4. Ausnahmen. Jede Partei kann eine Klage bei den US-Bundesstaats- oder Bundesgerichten in Santa Clara County, Kalifornien, einreichen, um (i) die Schlichtungsbestimmungen der Vereinbarung durchzusetzen oder um (ii) einen Rechtsschutz nach dem Equity-Recht wie unten beschrieben zu erhalten. Navan und der Kunde stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu.
15.5. Billigkeitsrechtlicher Rechtsbehelf. Jede Partei erkennt an, dass die Verletzung einer Bestimmung zur Vertraulichkeit oder zu den geistigen Eigentumsrechten der Vereinbarung durch die andere Partei der nicht verletzenden Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann, für den die Zuerkennung von Schadensersatz keine angemessene Entschädigung darstellen würde. Folglich kann die nicht verletzende Partei eine Klage einreichen, um der verletzenden Partei alle Handlungen zu untersagen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, wobei dieses Rechtsmittel kumulativ und nicht ausschließlich ist, und eine Partei kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, die jede Verletzung oder drohende Verletzung dieser Bestimmungen untersagt, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, auf die die nicht verletzende Partei nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht Anspruch hat.
16. ALLGEMEIN
16.1. Verzichtserklärung. Der Verzicht einer Partei hinsichtlich einer Nichterfüllung oder Verletzung der Vereinbarung stellt keinen Verzicht hinsichtlich einer anderen oder nachfolgenden Nichterfüllung oder Verletzung dar.
16.2. Mitteilungen. Alle Mitteilungen von Navan gemäß dieser Vereinbarung werden wie folgt übermittelt: (i) per E-Mail oder (ii) durch Übermittlung bei den Diensten. An Navan übermittelte Mitteilungen werden an [email protected] gesendet. Bei durch Navan per E-Mai übermittelten Mitteilungen ist der Empfänger die vom Kunden im jeweiligen Serviceauftrag angegebene E-Mail-Adresse und als Eingangsdatum gilt das Datum, an dem die Mitteilung übermittelt wird.
16.3. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
16.4. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet im Rahmen dieses Vertrages für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages (mit Ausnahme von Geldzahlungen) aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, wie z. B. Denial-of-Service-Angriffe, Streiks (mit Ausnahme der eigenen Mitarbeiter), Engpässe, Unruhen, Aufstände, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, staatliche Maßnahmen, arbeitsrechtliche Bedingungen, Erdbeben und Materialengpässe (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“). Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt ist die nicht erfüllende Partei von der weiteren Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die durch das Ereignis höherer Gewalt betroffen sind, so lange entbunden, wie das Ereignis andauert und diese Partei weiterhin wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, die Erfüllung wieder aufzunehmen.
16.5. Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, einschließlich maßgeblicher Anti-Korruptionsgesetze, der US-Exportgesetze und Sanktionen, und Verordnungen in Bezug auf ihre Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung einzuhalten.
16.6. Verhältnis zwischen den Parteien; keine Dritten. Keine der Bestimmungen der Vereinbarung ist so auszulegen, dass dadurch eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Agenturverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Keine der Parteien hat ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei die Befugnis, die andere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen. Die Vereinbarung gilt ausschließlich für die Unterzeichner und ist nicht dazu bestimmt, Dritte zu begünstigen. Nur die Parteien können die Vereinbarung durchsetzen.
16.7. Abtretung/Nachfolger. Keine der Parteien darf die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei abtreten oder übertragen, außer an ein verbundenes Unternehmen oder im Falle eines Kontrollwechsels (wie unten definiert). Jeder Versuch einer Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt 16.7 verstößt, ist null und nichtig. „Kontrollwechsel“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei: (a) der direkte oder indirekte Erwerb entweder (i) der Mehrheit der stimmberechtigten Anteile einer solchen Partei; oder (ii) aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte einer solchen Partei durch einen anderen Rechtsträger in einer einzelnen Transaktion oder einer Reihe von Transaktionen; oder (b) die Verschmelzung einer solchen Partei mit einem anderen Rechtsträger. Vorbehaltlich des Vorstehenden gilt die Vereinbarung zugunsten der Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger.
16.8. Zeichnungsberechtigung. Die Person, die diese Nutzungsbedingungen im Namen des Kunden abschließt, sichert zu und gewährleistet, dass sie über ausreichende rechtliche Befugnisse verfügt, um diese verbindliche Vereinbarung im Namen des Kunden abzuschließen.
16.9. Gesamte Vereinbarung, übersetzte Fassungen. Die Vereinbarung stellt zusammen mit allen Serviceaufträgen oder Nachträgen oder anderen beigefügten oder in Bezug genommenen Dokumenten die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung. Die Vereinbarung ist nur in englischer Sprache verbindlich. Die englische Version der Vereinbarung ist im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit mit einer übersetzten Version maßgeblich. Jegliche Fassung der Vereinbarung in einer anderen Sprache dient lediglich Verständniszwecken.
16.10. Einwohner der EU. Die EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verknüpfte Reisearrangements) gilt nicht für Reisen, die über Navan gekauft wurden, auf der Grundlage, dass die Vereinbarung eine Rahmenvereinbarung für die Organisation von Geschäftsreisen ist.